Ablieferung

Laut Archivgesetz sind alle Verwaltungszweige verpflichtet, ihre nicht mehr benötigten Unterlagen dem Archiv anzubieten. Das Archiv entscheidet, was aufbewahrt wird. Privatpersonen, welche ihre Unterlagen dem Archiv übergeben möchten, finden hier ebenfalls nützliche Informationen.

Das Staatsarchiv unterstützt Dienststellen auch bei der Verwaltung ihrer laufenden Geschäfte (Records Management):
Es berät bei der Optimierung der Ablage.
Es bewertet Geschäftsunterlagen archivisch.
Es übernimmt die dauerhaft aufzubewahrenden Unterlagen.
Es bewahrt diese Unterlagen sicher auf und hält sie zur Verfügung.

Records Management

Informieren Sie sich, wie Sie Ihre laufenden Geschäfte sachgerecht ordnen und effizient verwalten können.

Aktenübergabe

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterlagen zur Übergabe ans Staatsarchiv vorbereiten können.

Anleitungen / Formulare

Nutzen Sie die Anleitungen und Formulare, um die Aktenübergabe erleichtern.

Ansprechpartner/-innen

Nehmen Sie gezielt Kontakt mit Ihrer Ansprechsperson im Archiv auf.

Begriffe

Schlagen Sie nach, was die wichtigsten Begriffe rings um Aktenführung und –übergabe bedeuten.