Akten abliefern

Das Abliefern von Unterlagen steht am Ende eines Prozesses, welcher das Anbieten, die Bewertung durch das Staatsarchiv, das Aussondern der archivwürdigen Unterlagen und das Verpacken umfasst. Falls Sie noch keinen Kontakt mit dem Staatsarchiv hatten, lesen Sie bitte unter Anbieten von Unterlagen weiter.

Falls Ihre Dienststelle über einen Bewertungsentscheid verfügt, verwenden Sie die passenden Formulare, Anleitungen und Merkblätter und nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer Ansprechperson im Staatsarchiv. Unterlagen, die dem Staatsarchiv abgeliefert werden, müssen auf jeden Fall vorgängig in einem Ablieferungsverzeichnis erfasst werden. Als Grundlage dienen Ablieferungsverzeichnis und Bewertungsentscheid.

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