Bauplanausgabe

Bitte beachten Sie:

Baupläne können nur auf Vorbestellung und auf Terminvereinbarung hin eingesehen werden.

Die Rückgabe von Bauplänen ist ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten möglich.

Die Bauplanausgabe des Staatsarchivs Basel-Stadt ist Dienstag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Sie ermöglicht Privatpersonen und Amtsstellen die Einsicht oder Ausleihe von Bauplänen der Häuser des Kantons Basel-Stadt.

Die aufbewahrten Baupläne und statischen Berechnungen können von den Eigentümern und ihren Bevollmächtigten, Fassadenpläne auch von bauwilligen Nachbarn und deren Architekten benutzt werden.

Für die Einsicht in Baupläne und statische Berechnungen benötigen Sie eine Vollmacht

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Vorbestellung Baupläne

Beachten Sie bitte: Die Bearbeitung Ihrer Vorbestellung benötigt 2-3 Werktage.

Bitte geben Sie Ihre Bestellung per Formular auf:

Sie erhalten einen Termin, nachdem Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben. Die Unterlagen liegen dann am Schalter der Bauplanausgabe für Sie bereit.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf:

Dossiers ab dem Jahr 2001 befinden sich noch beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Sie können dort eingesehen und ausgeliehen werden.

 

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Benutzung durch Studierende

Das Staatsarchiv Basel-Stadt ermöglicht eine vereinfachte, von den ordentlichen Gebühren befreite Benutzung der Bauplanausgabe durch Studierende. Dies erfolgt jedoch nur nach Massgabe der betrieblichen Möglichkeiten und unter folgenden Bedingungen:

  • Studierende haben in jedem Fall eine Vollmacht der Eigentümerschaft gemäss Verordnung betreffend die Ausleihe von Bauakten vorzulegen (siehe Merkblatt «Information betreffend Vollmacht»). Ausnahmen: Fassadenpläne und Pläne abgebrochener Liegenschaften.
  • Die verantwortliche Dozentin / der verantwortliche Dozent muss schriftlich bestätigen, dass die Benutzung im Rahmen einer Universitäts- oder Fachhochschularbeit geschieht.
  • Pro Benutzung können maximal zwei Studierende bedient werden (gilt auch bei Gruppenarbeiten).
  • Pläne dürfen mit einer Digitalkamera fotografiert werden. Die Aufnahmen dürfen jedoch ausschliesslich als eigene Arbeitskopien verwendet werden (keine Publikation, keine Weitergabe).
  • Falls Pläne als Reproduktion veröffentlicht werden sollen, ist dafür zusätzlich eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers mitzubringen (Ausnahme: abgebrochene Bauten). Zudem bedarf es einer Veröffentlichungsgenehmigung des Staatsarchivs.

Für einen reibungslosen Benutzungsablauf bitten wir Sie:

  • Füllen Sie die Liste der gewünschten Pläne (siehe Vorlage unten) vollständig aus.
  • Legen Sie einen Situationsplan bei (siehe Muster unten).
  • Sobald Sie uns die vollständig ausgefüllten Unterlagen (Liste der gewünschten Pläne, Vollmacht, Situationsplan) zugestellt haben, erhalten Sie von uns Terminvorschläge.
  • Bringen Sie das von der verantwortlichen Dozentin / dem verantwortlichen Dozenten unterzeichnete Formular «Bedingungen zur vereinfachten Benutzung und Bestätigung der Einsichtsnahme» mit.
  • Besuche sind nur vormittags möglich. Pünktliches Erscheinen wird vorausgesetzt.

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