Rechtliche Regelungen

Die Bestände des Staatsarchivs sind im Prinzip öffentlich zugänglich. Alle Personen haben das Recht, davon Gebrauch zu machen. Bei Unterlagen privater Herkunft gelten teilweise besondere Vereinbarungen, die bei deren Übernahme getroffen wurden.

Die Benutzung ist in der Regel unentgeltlich. Für besondere Leistungen wie Reproduktionen, Nachforschungen, Zeugnisbestätigungen oder die Ausleihe von Bauplänen werden Gebühren erhoben.

Für die Veröffentlichung von Archivunterlagen sind urheberrechtliche Fragen und Aspekte des Persönlichkeitsschutzes zu berücksichtigen.