Leitung

Im Alltag

Staatsarchivarin Esther Baur formuliert ihre Stellungnahme zur Diskussion über Schutzfristen, die momentan in der Archiv-Direktorenkonferenz der Schweiz geführt wird. Denn die zunehmende Verfügbarkeit digitaler Informationen im Netz betrifft auch den Datenschutz in Archiven. Anschliessend bespricht sie mit der Staatsschreiberin Fragen der Geschäftsverwaltung, unter anderem die Auswirkungen der digitalen Wende: Der Abschied vom Papier ist absehbar und die Organisation dieses Primatswechsels benötigt viel vorausschauende Planung.
Der Nachmittag steht im Zeichen der Jahresplanung: Daniel Isler, Leiter Zentrale Dienste, präsentiert die Kennzahlen aus der Zwischenbilanz. Im Hinblick auf die Klausur der Geschäftsleitung werden erste inhaltliche Schwerpunkte für das kommende Jahr skizziert. Anschliessend bespricht die Staatsarchivarin mit einem Reporter des regionalen Fernsehens, was das Archiv zu einer Reportage über ehemalige Visionen der Stadtentwicklung beitragen kann.

Verantwortung

Die Staatsarchivarin repräsentiert die Institution gegenüber Öffentlichkeit und Behörden. Sie ist verantwortlich für die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung des Staatsarchivs und für die Erreichung der gesteckten Ziele. Von Amtes wegen nimmt sie Einsitz in Fachkonferenzen von Archiven und in kantonalen Gremien wie beispielsweise der Nomenklaturkomission, der Fachkommission für die Kunstdenkmäler etc. Sie vertritt das Archiv gegenüber den vorgesetzten Stellen und unterstützt diese bei der Erreichung übergeordneter Ziele.

Teamarbeit

Das erweiterte Leitungsgremium des Archivs besteht aus der Staatsarchivarin, den Abteilungsleitungen, dem Leiter zentrale Dienste und dem Leiter der Abteilung Vermittlung und Kommunikation. Archiv- und Abteilungsleitungen besprechen übergreifende Geschäfte in einer 14-täglich stattfindenden Sitzung, die der Information, Koordination und Planung dient. Angelegenheiten einzelner Abteilungen werden in bilateralen Gesprächen mit der Archivleitung behandelt.
Zweimal jährlich bespricht die erweiterte Geschäftsleitung die Jahresplanung. Sie setzt inhaltliche Schwerpunkte für das Folgejahr, entscheidet über die Ressourcenverteilung und diskutiert strategische Fragen der mittel- und langfristigen Ausrichtung.

Entscheidungskraft

Laut Archivgesetz liegt der Entscheid, ob in Akten mit noch laufenden Schutzfristen Einsicht gewährt werden kann, letztendlich bei der Archivleitung. Dafür müssen verschiedene Punkte geklärt und im Sinne des Archivgesetzes sorgfältig gegeneinander abgewogen werden: der Zweck der Einsichtnahme, die unterschiedlichen Interessen von direkt betroffenen Personen, von anderweitig involvierten Personen und der Öffentlichkeit (z. B. im Falle von Forschungsvorhaben). Unter Umständen wird die Einsichtnahme an bestimmte Bedingungen wie Anonymisierung oder Pseudonymisierung geknüpft.
Die Staatsarchivarin stützt sich in ihren Entscheiden wo notwendig auf den Rat des kantonalen Datenschutzbeauftragten.

Impulssetzung

Die Staatsarchivarin regt Vorhaben und Entwicklungen in drei Richtungen an: gegenüber Verwaltung und Behörden, gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber Bildung, Forschung und Kultur. Gemäss Auftrag denkt die Staatsarchivarin aktiv mit beim verwaltungsinternen Informationsmanagement. Sie unterstützt die institutionenübergreifende Zusammenarbeit, indem sie zum Beispiel Hinweise auf (Ausstellungs-)Themen vermittelt und Kooperationen mit Museen initiiert.
Die Dr. H. A. Vögelin-Bienz-Stiftung ermöglicht es, gezielt Forschungsprojekte mit Archivgut zu fördern. Als Mitglied des Stiftungsrates setzt die Staatsarchivarin Schwerpunkte und verweist auf spannende Bestände und Themen.