Einführung

Für die Archivierung digitaler Unterlagen gelten die gleichen rechtlichen Grundlagen wie für die Archivierung analoger Unterlagen. Das Archivgesetz und die Registrierungs- und Archivierungsverordnung regeln Aufgaben und Verantwortlichkeiten unabhängig von der Materialität der Unterlagen, die Dienststellen der Verwaltung generieren, erhalten und verwalten.

Aufgrund der Besonderheiten digitaler Unterlagen weichen die entsprechenden Prozesse jedoch im Einzeln von den analogen Abläufen ab. Im Folgenden finden aktenbildende Stellen Informationen zu den Themen Records Management, Übergabe und Archivierung, Vorgaben und Unterstützung.